Medienpass für Große?

Eine gute Idee, die lokal schon länger beim „HMkM“ mitschwingt:
Die Landesregierung möchte das für Schulen beispielhafte Produkt „Medienpass NRW“ (der inhaltlich mittlerweile unter „Medienkompetenzrahmen NRW“ firmiert) um Angebote für Erwachsene erweitern.
Bis 18. Juni 2018 kann man noch mitmachen;
Näheres unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/public/company/project/68901/de/overview (die Seite sollte ab 28.05.2018 wieder erreichbar sein…)

Eine breitere Beteiligung abseits eines formalen Vergabeverfahrens wurde angeregt.

Medientipp: WDR zu sozialen Medien und Datenschutz

Im Rahmen eines Programmschwerpunkts geht der WDR in einzelnen Sendungen 

  • in der Fernseh-Sendung „Quarks“ am 15.05.2018 ab 21.00 Uhr und
  • in 2 Ausgaben der WDR 5-Hörfunk-Sendung „Leonardo“ am 16.05. und am 25.05.2018, je ab 15.30 Uhr,
    (oder jeweils später in der Mediathek)

Fragen zum Newsfeed-Algorithmus von Facebook, nach den Verbreitungsmechanismen von Fake News, zum Spannungsfeld zwischen gläserner Nutzung und vorteilhafter Vernetzung sowie zu Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts nach.

Mobile Endgeräte für Lehrkräfte in NRW durch die Schulträger?

Die kommunalen Spitzenverbände haben zu aufkommenden Forderungen nach der Bereitstellung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte Stellung bezogen (s. a. StGB NRW, Schnellbrief 116/2018) – Kurzfassung:

  • Keine mobilen Endgeräte für LuL auf Kosten des Schulträgers, allenfalls feste PC-Arbeitsplätze (je für mehrere Lehrkräfte) in der Schule wären denkbar.
  • Verantwortung des Schulträgers endet mit räumlichem Einflussbereich.
  • Kein Rechtsanspruch auf Ausstattung mit Mobilgeräten oder Kostenerstattung, Verweis an das Land NRW.
  • Verbände halten öffentlichkeitswirksame Aufregung um die Dienstanweisung für unangebracht, da
    a) die Hauptpersonalräte beim MSW NRW zustimmten,
    b) darin nur Datenschutzregelungen erfasst sind, die seit Jahren gelten,
    c) hauptsächlich Routinemaßnahmen erwartet werden und
    d) Datenschutzanforderungen bei Heimarbeit nicht gesenkt werden können.
  • LOGINEO würde begrüßt.
  • Abschließende Empfehlungen:
    a) Schulträger sollen sich von Diskussion nicht verunsichern lassen.
    b) Einzelforderungen nach Ausstattung mit Mobilgeräten
    durch Weitergabe der Stellungnahme begegnen.
    c) Ausstattung fester Arbeitsplätze in Schulen prüfen,
    aber unter Hinweis auf Wegfall steuerlicher Absetzbarkeit
    für dienstlich genutzte Privatgeräte der LuL.

Einzig die hinsichtlich der Ausstattungspflicht der Schulträger, die v. a. Lehrmittel betrifft, vertretene Einschätzung der Verbände, dass Lehrkräfte in Heimarbeit eher „Zusammenhangstätigkeiten“ (wie etwa Schreiben von Protokollen, Förderplänen oder Zeugnissen) verrichten statt Unterricht vorzubereiten, kann zumindest für die städtischen Hennefer Schulen eher nicht bestätigt werden.

Die Stellungnahme im Wortlaut:
2018-05-03-Bereitstellung-mobiler-Endgeraete-Anlage__2_ (1)

Digitalpakt – 1. Zwischenstand nach anderthalb Jahren

Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2018 einen Entwurf zur Änderung u. a. des Art. 104c GG verabschiedet. Wenn Bundestag und Bundesrat der Änderung zustimmen, wird der Bund insgesamt bis zu 5,0 Mrd. Euro für die Digitalaustattung der Schulen bereitstellen können, davon bis zu 3,5 Mrd. Euro in der bis Herbst 2021 dauernden Legislaturperiode (vgl. hier).

Hintergrund:
In der aktuellen Fassung erlaubt Art. 104c GG dem Bund nur die Unterstützung finanzschwacher Gemeinden. Ursprung dieser Initiative der Vorgängerregierung ist der „DigitalPakt#D“ aus Oktober 2016, durch den die informationstechnische Ausstattung der Schulen bundesweit über einen Zeitraum von 5 Jahren mit 5,0 Mrd. Euro gefördert werden soll (vgl. hier). Zur Umsetzung ist eine Bund-Länder-Vereinbarung erforderlich, die unmittelbar im Anschluss an die Verfassungsänderung ausgearbeitet werden soll; die Bundesministerin Anja Karliczek rechnet damit, dass noch in der 2. Jahreshälfte 2018 mit den Verhandlungen begonnen werden kann (vgl. hier).

Weitere Infos hier, sobald verfügbar (vorauss. Spätsommer).