Digitalpakt – Update 9: Ministerin unterzeichnete Vereinbarung

Heute unterschrieb NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt – NRW hat die Bund-Länder-Vereinbarung damit ratifiziert.

Als nächsten Schritt möchte NRW nun „schnellstmöglich“ die darin vorgesehenen Förderrichtlinien ausarbeiten.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Schulen ihre Medienkonzepte auf Grundlage des Medienkompetenzrahmens (MKR) NRW überarbeiten bzw. erstellen müssten, um Mittel beantragen zu können.
Die Pressemitteilung enthielt jedoch keinen Hinweis darauf, wann die Lehrpläne angepasst sein werden, in die einerseits die Vermittlung der Kompetenzen nach dem MKR einfließen sollen und nach denen sich andererseits die Medienkonzepte richten sollen.

Frau Gebauer hob die Unterstützungsangebote des Landes hervor:
– Die Gigabit.NRW-Geschäftsstellen bei allen Bezirksregierungen,
– die landesweit 180 Medienberatenden (beraten hauptsächlich Schulen zu Medienkonzepten und zu IT-Ausstattung und deren Einsatz sowie Schulträger zu Medienentwicklungsplanung) und
– Qualifizierung der Medienkoordinierenden (mind. 1/Schule).

Für die „beste Bildung in NRW“ erarbeite ihr Haus zurzeit eine Digitalstrategie, deren Schwerpunkte pädagogische Konzepte, schulische IT-Ausstattung und Aus- und Fortbildung der Lehrenden seien.

Die Ministerin hofft auch künftig auf Bundesmittel für diesen Zweck – die jüngste Steuerschätzung mit rückläufigen Einnahmen lässt dies allerdings nicht erwarten.

Hintergrund: 
Im Rahmen des Digitalpakts stellt der Bund den Ländern nach einer gemeinsam getragenen Verfassungsänderung Mittel zur Verfügung, um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben. Details sind in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt, deren Regelungen jedoch erst in Kraft treten, wenn der letzte Vertragspartner unterzeichnet hat.
NRW wird über einen Zeitraum von 5 Jahren insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro erhalten. 

Jedes Bundesland muss Förderrichtlinien erstellen und zuständige Stellen benennen.
Antragsvoraussetzungen werden u. a. „technisch-pädagogische Einsatzkonzepte“ (sprich: Medienkonzepte) sein. NRW verpflichtete seine Schulen, die Medienkonzepte bis 31.07.2020 am MKR NRW (einschl. des hinzugenommenen Kompetenzbereichs „Problemlösen und Modellieren“) auszurichten. Der MKR soll zugleich in neue Lehrpläne aufgenommen werden, zzt. liegen Entwürfe für Sek. I am Gymnasium vor, andere Schulformen und -stufen stehen noch aus.

(zur Pressemitteilung MSB NRW)