DigitalPakt – für Hennefer Schulen

Im Rahmen einer Schulleiter/-innen-Besprechung wurde den städtischen Schulen am 28.11.2019 kurz umrissen, welche Mittel in welcher Frist für welche Zwecke zur Verfügung stehen, was bei der Beantragung zu beachten sein wird und an welchen Stellen die Mitarbeit der Schulen bei der Beantragung erforderlich ist:

Die Schulen müssen zur erforderlichen Erstellung eines tpEK (technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts)

  • eine Ansprechperson benennen,
  • die benötigte Ausstattung darlegen (idealerweise aus Medienkonzept herleitbar),
  • die Ausstattungswünsche pädagogisch begründen,
  • bedarfsgerechte LuL-Qualifizierung nachweisen und
  • gemeinsam mit dem Schulträger unterzeichnen.

Die auch bei den Sitzungen beider HMkM-AGs (03. und 05.12.2019) verwendeten Folien finden sich hier: DigitalPakt Hennefer Schulen