Förderprogramme: Digitalausstattung für bedürftige Lernende sowie für Lehrkräfte

Die städtischen Schulen besprachen heute mit dem Schulträger die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Förderprogrammen
a) zur Ausstattung bedürftiger SuS und zur Produktion von Online-Lehrangeboten („Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes) sowie
b) für dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte (Initiative des Landes NRW).

Der Schulträger (Bg. Martin Herkt und Sandro Klenner aus dem Fachbereich Schulen, Wolfgang Rossenbach, Marco Bendowski und Kurt Löhr aus der IT-Abt.) erläuterte die Sach- und Rechtslage und stellte Möglichkeiten zur Umsetzung vor.

Im Rahmen der Aussprache mit den Schulen – insgesamt 24 Lehrerinnen und Lehrer, darunter Schulleitungsmitglieder, vertraten diese – bestand Einvernehmen,
zu a) ausschließlich iPads anzuschaffen und kurzfristig eine Abfrage unter Berücksichtigung des Bedarfs an mobilfunkfähigen Geräten (zur Nutzung der 10 €-Mobil-Flatrate) durchzuführen sowie
zu b) den Lehrkräften eine Auswahl zwischen einem iPad und einem Windows-Notebook zu ermöglichen und hierbei ebenfalls kurzfristig den Bedarf abzufragen.

Zu beiden Modellen wird kein Support wie bei klassischen Schulgeräten angeboten werden können, im Fehlerfall werden die Geräte lediglich zurückgesetzt; die Datenablage erfolgt jeweils in der Cloud. Für die Dienstgeräte der Lehrenden wird die IT-Abteilung ein neues Netzwerk einrichten, das weder von Schulgeräten erreichbar sein noch auf Verwaltungsressourcen zugreifen können wird.

Heute verwendete Präsentation (ohne Gesprächsergebnisse): InfoVeranstaltung_Förderprogramme