Status Digitalpakt

Über das Förderprogramm „Digitalpakt“ stehen der Stadt Hennef ca. 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, welche vollständig in Anträgen verplant sind.

13 Digitalpaktanträge sind insgesamt gestellt.
Hinzu kommen weitere Förderprogramme außerhalb des Digitalpaktes: Sofortausstattungsprogramm, Lehrerendgeräte, Förderung von Administration der Schul-IT.

Sachstand:
7 Anträge sind vollständig abgeschlossen und hierdurch ca. 500.000€ Fördergelder abgerufen.
2 Anträge sind in der Ausführung.
4 Anträge sind gestellt, eine Rückmeldung der Bezirksregierung steht noch aus.

Den Schwerpunkt der noch ausstehenden Programme bilden die Bereiche Schul-Vernetzung und Erneuerung von Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen.

Dokumente zum „Sofortausstattungsprogramm“

Für die Nutzung der mit Fördermitteln des Bundes aus dem sog. Sofortausstattungsprogramm erworbenen Tablet-Computer für bedürftige Schülerinnen und Schüler gelten die nachstehenden Bedingungen, die bei jeder einzelnen Ausleihe anerkannt werden:

http://www.hennefer-modell.de/wp-content/uploads/2021/03/Nutzungsbed_SofAusstProg_Hennef_final.pdf

Die Geräte sind für die Nutzung in der Schule voreingestellt, für die Einrichtung der Nutzung zu Hause wurde eine Anleitung erstellt:

http://www.hennefer-modell.de/wp-content/uploads/2021/03/Kurzanleitung-iPads_Schueler.pdf

Förderprogramme: Digitalausstattung für bedürftige Lernende sowie für Lehrkräfte

Die städtischen Schulen besprachen heute mit dem Schulträger die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Förderprogrammen
a) zur Ausstattung bedürftiger SuS und zur Produktion von Online-Lehrangeboten („Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes) sowie
b) für dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte (Initiative des Landes NRW).

Der Schulträger (Bg. Martin Herkt und Sandro Klenner aus dem Fachbereich Schulen, Wolfgang Rossenbach, Marco Bendowski und Kurt Löhr aus der IT-Abt.) erläuterte die Sach- und Rechtslage und stellte Möglichkeiten zur Umsetzung vor.

Weiterlesen „Förderprogramme: Digitalausstattung für bedürftige Lernende sowie für Lehrkräfte“

DigitalPakt – für Hennefer Schulen

Im Rahmen einer Schulleiter/-innen-Besprechung wurde den städtischen Schulen am 28.11.2019 kurz umrissen, welche Mittel in welcher Frist für welche Zwecke zur Verfügung stehen, was bei der Beantragung zu beachten sein wird und an welchen Stellen die Mitarbeit der Schulen bei der Beantragung erforderlich ist:

Die Schulen müssen zur erforderlichen Erstellung eines tpEK (technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts)

  • eine Ansprechperson benennen,
  • die benötigte Ausstattung darlegen (idealerweise aus Medienkonzept herleitbar),
  • die Ausstattungswünsche pädagogisch begründen,
  • bedarfsgerechte LuL-Qualifizierung nachweisen und
  • gemeinsam mit dem Schulträger unterzeichnen.

Die auch bei den Sitzungen beider HMkM-AGs (03. und 05.12.2019) verwendeten Folien finden sich hier: DigitalPakt Hennefer Schulen

Digitalpakt – Update 10: Land informiert Träger

Am Donnerstag, 24.10.2019 informiert die Bezirksregierung Köln die Träger öffentlicher Schulen über die NRW-Richtlinie und die Förderbedingungen zum Digitalpakt.

Der Termin wurde allen Trägern im Regierungsbezirk mitgeteilt, im Anschluss an die Erläuterungen ist eine offene Fragerunde vorgesehen.

Dass eine Behörde andere Behörden im persönlichen Dialog über Fördermöglichkeiten informiert, ist ungewöhnlich, aber angesichts des Fördervolumens und der teils nicht ganz eindeutigen Bestimmungen begrüßenswert.