Schulträgertagung Hamm

Am 24.09.2019 veranstalteten die Medienberatung NRW und die kommunalen Spitzenverbände NRW eine zweite Schulträgertagung im laufenden Jahr. Dementsprechend begrüßten Herr Prof. Dr. Köster (Medienberatung NRW) und Frau Amelung (Städtetag NRW) stellvertretend die Teilnehmenden gemeinsam im westfälischen Hamm.

Herr Richter (StS MSB NRW) schloss ein Impulsreferat zur Digitalstrategie der Landesregierung für Schulen an, Herr Dr. Fornefeld (MICUS Strategieberatung) stellte die Ergebnisse der landesweiten Schulträger-Umfrage zu Stand und Vorhaben hinsichtlich der Digitalisierung an Schulen vor – bei der Schulträgertagung im Frühjahr konnten nur erste Trends dargestellt werden.

Herr Dr. Irlenkaeuser (MSB NRW, Leiter Geschäftsst. Digitalpakt) infomierte über die NRW-Förderrichtlinien zum Digitalpakt, Herr Burchard über den aktuellen Stand in Sachen LOGINEO.

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Digitalpakt – Update 10: Ab September 2019 Anträge in NRW

In gut 2 Wochen sollen Mittel aus dem Digitalpakt in NRW beantragt werden können, wie das Schulministerium NRW in einer Pressemitteilung zum Schuljahresstart mitteilte.

Das Haus von Ministerin Gebauer kam damit seiner Verpflichtung nach, unter Beachtung der Bedingungen in der Bund-Länder-Vereinbarung eine Förderrichtlinie zur konkreten Vergabe der Mittel in NRW zu erarbeiten.

Die Richtlinie werde in Kürze veröffentlicht, ab Mitte September stehe den Schulträgern ein Online-Verfahren zur Verfügung, über das die vom Bund bereitgestellten Mittel bei den jeweiligen Bezirksregierungen beantragt werden können.

(Zur Pressemitteilung des MSB NRW vom 23.08.2019,
zum „Faktenblatt Digitalpakt“ des MSB NRW.)

Digitalpakt – Update 9: Ministerin unterzeichnete Vereinbarung

Heute unterschrieb NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt – NRW hat die Bund-Länder-Vereinbarung damit ratifiziert.

Als nächsten Schritt möchte NRW nun „schnellstmöglich“ die darin vorgesehenen Förderrichtlinien ausarbeiten.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Schulen ihre Medienkonzepte auf Grundlage des Medienkompetenzrahmens (MKR) NRW überarbeiten bzw. erstellen müssten, um Mittel beantragen zu können.
Die Pressemitteilung enthielt jedoch keinen Hinweis darauf, wann die Lehrpläne angepasst sein werden, in die einerseits die Vermittlung der Kompetenzen nach dem MKR einfließen sollen und nach denen sich andererseits die Medienkonzepte richten sollen.

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Digitalpakt – Update 8: Die Schwierigkeiten

Der im Bereich der Infrastruktur gesetzte Schwerpunkt des Digitalpakts ist zu begrüßen: Mit der „Finanzspritze“ lassen sich Planung, Beschaffung und Inbetriebsetzung strukturierter Vernetzungen, WLANs, Server-/Speicherlösungen oder Aufbau bzw. Weiterentwicklung von Lern-/Kommunikationsplattformen oder Cloudangeboten realisieren. Hierbei handelt es sich um Investitionen, die zumeist lange genutzt werden können.

Anders verhält es sich hingegen bei ebenfalls unbeschränkt förderfähigen „Anzeige- und Interaktionsgeräten“ (d. h. IWBs, interaktive Displays, Beamer oder Großmonitore), deren Nutzungsdauer max. 10 Jahre betragen dürfte: Hier ist die Anschaffung ohne größeren planerischen Vorlauf möglich, jedoch sollte bei Lieferung gleich bedacht werden, wie man das Nachfolgeprodukt einige Jahre später sowie die Entsorgung des Altgerätes finanziert.

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Digitalpakt – Update 7: Der Bund ist fertig

Erwartungsgemäß nahm auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.03.2019 das Vermittlungsergebnis an. Die Grundgesetzänderung kann – nach entsprechender Verkündung – nunmehr in Kraft treten. Die Schulen in NRW können sich auf insgesamt  ca. 1,16 Mrd. Euro in 5 Jahren freuen.

Die Länder sind nun nach einer Verwaltungsvereinbarung aufgefordert, Antragsverfahren zu entwickeln und verantwortliche Behörden als Ansprechpartner für Bund und Schulträger zu benennen.
Auch aufgrund haushalts-, vergabe- und förderrechtlicher Bestimmungen kann realistischerweise von einer Verfügbarkeit der Mittel in größerem Umfang erst im Jahr 2020 ausgegangen werden, kleinere Budgets für Beschaffungen ohne Ausschreibungsbedarf könnten den Schulen evtl. auch noch in diesem Jahr zugute kommen.

Antragsberechtigt werden die Schulträger sein, Mittel können für einzelne Schulen nur nach Vorlage und Prüfung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes, also eines Medienkonzepts, bewilligt werden.

Da Schulträger müssen zwingend eine Investitionsplanung für alle in die Anträge einzubeziehenden Schulen vorlegen, die auch den IT-Support umfasst – dies kommt einer Medienentwicklungsplanung gleich, die sich hier dringend empfiehlt.