Digitalpakt – 1. Zwischenstand nach anderthalb Jahren

Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2018 einen Entwurf zur Änderung u. a. des Art. 104c GG verabschiedet. Wenn Bundestag und Bundesrat der Änderung zustimmen, wird der Bund insgesamt bis zu 5,0 Mrd. Euro für die Digitalaustattung der Schulen bereitstellen können, davon bis zu 3,5 Mrd. Euro in der bis Herbst 2021 dauernden Legislaturperiode (vgl. hier).

Hintergrund:
In der aktuellen Fassung erlaubt Art. 104c GG dem Bund nur die Unterstützung finanzschwacher Gemeinden. Ursprung dieser Initiative der Vorgängerregierung ist der „DigitalPakt#D“ aus Oktober 2016, durch den die informationstechnische Ausstattung der Schulen bundesweit über einen Zeitraum von 5 Jahren mit 5,0 Mrd. Euro gefördert werden soll (vgl. hier). Zur Umsetzung ist eine Bund-Länder-Vereinbarung erforderlich, die unmittelbar im Anschluss an die Verfassungsänderung ausgearbeitet werden soll; die Bundesministerin Anja Karliczek rechnet damit, dass noch in der 2. Jahreshälfte 2018 mit den Verhandlungen begonnen werden kann (vgl. hier).

Weitere Infos hier, sobald verfügbar (vorauss. Spätsommer).