Verbindlichkeit Medienkompetenzrahmen (MKR) NRW

Per dienstlicher E-Mail („SchulMail“) vom 26.06.2018 wies StS Richter (MSB NRW) darauf hin, dass die schulischen Medienkonzepte sich bis Ende des Schj. 2019/20 am MKR ausrichten sollten. Auch die Kernlehrpläne würden sukzessive auf Basis des MKR überarbeitet – beginnend mit den gymnasialen für die Sek. I/G9, die zum Schj. 2019/20 in neuer Form vorliegen könnten.

QUA-LiS NRW werde ab Sommer 2019 die Schulen mit Hinweisen unterstützen, welche Fächer welchen Beitrag zur Umsetzung des MKR leisten können. Weitere Hilfe erführen Schulen durch die Medienberater/-innen der regionalen Kompetenzteams.

Fraglich bleibt, ob Schulen, die ihre Medienkonzepte (unter Berücksichtigung der Tipps seitens QUA-LiS NRW) bis einschl. Schj. 2019/20 ändern, diese evtl. später nochmals anpassen müssen, um Vorgaben der geänderten Kernlehrpläne für ihre Schulform berücksichtigen zu können – die letzten Kernlehrpläne könnten evtl. erst nach Ende des Schj. 2019/20 angepasst sein. Ein entsprechende Auskunft wurde beim MSB erbeten.

MKR NRW:
Der MKR setzt die Kompetenzen des KMK-Strategiepapiers „Bildung in der digitalen Welt“ für das Land NRW um. Hierzu wurde der Kompetenzrahmen des Produkts „Medienpass NRW“ angepasst und um den Bereich „Problemlösen und Modellieren“ sowie um den Teilbereich „Selbstregulation“ erweitert. Wie der Medienpass NRW richtet sich der MKR an die Primarstufe und an die Sekundarstufe I, zu deren Ende Lernende die Kompetenzen erworben haben sollen.
SchulMail vom 26.06.2018: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2018/180626/index.html
Schaubild MKR NRW: 2018_Medienkompetenzrahmen_NRW