Digitalpakt – Update 7: Der Bund ist fertig

Erwartungsgemäß nahm auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.03.2019 das Vermittlungsergebnis an. Die Grundgesetzänderung kann – nach entsprechender Verkündung – nunmehr in Kraft treten. Die Schulen in NRW können sich auf insgesamt  ca. 1,16 Mrd. Euro in 5 Jahren freuen.

Die Länder sind nun nach einer Verwaltungsvereinbarung aufgefordert, Antragsverfahren zu entwickeln und verantwortliche Behörden als Ansprechpartner für Bund und Schulträger zu benennen.
Auch aufgrund haushalts-, vergabe- und förderrechtlicher Bestimmungen kann realistischerweise von einer Verfügbarkeit der Mittel in größerem Umfang erst im Jahr 2020 ausgegangen werden, kleinere Budgets für Beschaffungen ohne Ausschreibungsbedarf könnten den Schulen evtl. auch noch in diesem Jahr zugute kommen.

Antragsberechtigt werden die Schulträger sein, Mittel können für einzelne Schulen nur nach Vorlage und Prüfung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes, also eines Medienkonzepts, bewilligt werden.

Da Schulträger müssen zwingend eine Investitionsplanung für alle in die Anträge einzubeziehenden Schulen vorlegen, die auch den IT-Support umfasst – dies kommt einer Medienentwicklungsplanung gleich, die sich hier dringend empfiehlt.