LOGINEO-Start?

Wie aus regierungsnahen Quellen zu erfahren war, soll LOGINEO nach einjähriger Prüfung durch das MSB NRW nach den diesjährigen Herbstferien in den Echtbetrieb übergehen. Nach dem 28.10.2019 müssten somit die Beauftragungsdokumente heruntergeladen werden können, die von Schulleitung und Schulträger ausgefüllt und unterzeichnet per Post an die Medienberatung NRW zu senden sind.

Ebenfalls offiziell unbestätigten Informationen zufolge sollen die Kapazitäten beim beauftragten Rechenzentrum dafür ausgelegt sein, jeweils 70 Schulen binnen 2 Wochen in den Live-Betrieb übernehmen zu können. Sollten also alle 5.500 Schulen landesweit einsteigen wollen, so sind Wartezeiten von bis zu 3 Jahren zu erwarten.

Offen – und somit in die Verantwortung der einzelnen Schulträger übertragen – bleibt die Frage, ob angesichts der Öffnung des Systems auch für das Personal des Schulträgers (in Schulsekretariaten sowie als Schulhausmeister/-innen) weitere Mitbestimmungs- und Zustimmungserfordernisse (örtliche Personalräte bzw. behördliche Datenschutzbeauftragte der Schulträger) gegeben sind; auch hinsichtlich weiteren Personals (Schulsozialarbeit, Schulverwaltungsassistenz, OGS-Personal, techn. Support) stellen sich diese Fragen.

Zu den Beauftragungsdokumenten hier,
allgemeine Infos hier.

Schulträgertagung Hamm

Am 24.09.2019 veranstalteten die Medienberatung NRW und die kommunalen Spitzenverbände NRW eine zweite Schulträgertagung im laufenden Jahr. Dementsprechend begrüßten Herr Prof. Dr. Köster (Medienberatung NRW) und Frau Amelung (Städtetag NRW) stellvertretend die Teilnehmenden gemeinsam im westfälischen Hamm.

Herr Richter (StS MSB NRW) schloss ein Impulsreferat zur Digitalstrategie der Landesregierung für Schulen an, Herr Dr. Fornefeld (MICUS Strategieberatung) stellte die Ergebnisse der landesweiten Schulträger-Umfrage zu Stand und Vorhaben hinsichtlich der Digitalisierung an Schulen vor – bei der Schulträgertagung im Frühjahr konnten nur erste Trends dargestellt werden.

Herr Dr. Irlenkaeuser (MSB NRW, Leiter Geschäftsst. Digitalpakt) infomierte über die NRW-Förderrichtlinien zum Digitalpakt, Herr Burchard über den aktuellen Stand in Sachen LOGINEO.

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Digitalpakt – Update 10: Ab September 2019 Anträge in NRW

In gut 2 Wochen sollen Mittel aus dem Digitalpakt in NRW beantragt werden können, wie das Schulministerium NRW in einer Pressemitteilung zum Schuljahresstart mitteilte.

Das Haus von Ministerin Gebauer kam damit seiner Verpflichtung nach, unter Beachtung der Bedingungen in der Bund-Länder-Vereinbarung eine Förderrichtlinie zur konkreten Vergabe der Mittel in NRW zu erarbeiten.

Die Richtlinie werde in Kürze veröffentlicht, ab Mitte September stehe den Schulträgern ein Online-Verfahren zur Verfügung, über das die vom Bund bereitgestellten Mittel bei den jeweiligen Bezirksregierungen beantragt werden können.

(Zur Pressemitteilung des MSB NRW vom 23.08.2019,
zum „Faktenblatt Digitalpakt“ des MSB NRW.)

Digitalpakt – Update 9: Ministerin unterzeichnete Vereinbarung

Heute unterschrieb NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt – NRW hat die Bund-Länder-Vereinbarung damit ratifiziert.

Als nächsten Schritt möchte NRW nun „schnellstmöglich“ die darin vorgesehenen Förderrichtlinien ausarbeiten.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Schulen ihre Medienkonzepte auf Grundlage des Medienkompetenzrahmens (MKR) NRW überarbeiten bzw. erstellen müssten, um Mittel beantragen zu können.
Die Pressemitteilung enthielt jedoch keinen Hinweis darauf, wann die Lehrpläne angepasst sein werden, in die einerseits die Vermittlung der Kompetenzen nach dem MKR einfließen sollen und nach denen sich andererseits die Medienkonzepte richten sollen.

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Digitalpakt – Update 8: Die Schwierigkeiten

Der im Bereich der Infrastruktur gesetzte Schwerpunkt des Digitalpakts ist zu begrüßen: Mit der „Finanzspritze“ lassen sich Planung, Beschaffung und Inbetriebsetzung strukturierter Vernetzungen, WLANs, Server-/Speicherlösungen oder Aufbau bzw. Weiterentwicklung von Lern-/Kommunikationsplattformen oder Cloudangeboten realisieren. Hierbei handelt es sich um Investitionen, die zumeist lange genutzt werden können.

Anders verhält es sich hingegen bei ebenfalls unbeschränkt förderfähigen „Anzeige- und Interaktionsgeräten“ (d. h. IWBs, interaktive Displays, Beamer oder Großmonitore), deren Nutzungsdauer max. 10 Jahre betragen dürfte: Hier ist die Anschaffung ohne größeren planerischen Vorlauf möglich, jedoch sollte bei Lieferung gleich bedacht werden, wie man das Nachfolgeprodukt einige Jahre später sowie die Entsorgung des Altgerätes finanziert.

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